Pressemitteilung vom 22.02.2022: Förderpraxis der Landeszentrale für politische Bildung wird Fall für die Justiz

Mit Bescheiden vom 8. und 15. Februar 2022 hat die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt die Förderanträge der Friedrich-Friesen-Stiftung e. V. für das zweite Halbjahr 2021 und das Jahr 2022 abgelehnt.

Damit ist die parteinahe Stiftung der AfD-Sachsen-Anhalt gezwungen, ihre berechtigten Ansprüche auf Förderung aus Mitteln des Landeshaushalts gerichtlich durchzusetzen. Der Verdacht liegt nahe, dass die Landeszentrale für politische Bildung einmal mehr versucht, die Friedrich-Friesen-Stiftung aus der Förderung herauszuhalten um, wie bisher, die dafür vorgesehenen Mittel des Ministeriums für Bildung an die parteinahen Stiftungen der Altparteien verteilen zu können. Wir werden die unzutreffende Begründung der Landeszentrale für die Ablehnung unserer Förderanträge Punkt für Punkt im Verwaltungsverfahren entkräften und hoffen auf den Rechtsstaat. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens und dem erkennbaren Unwillen der Landeszentrale für politische Bildung, stellen wir uns auf einen zähen Rechtsstreit ein.